Erkrankung von Schülern

 

Bei Erkrankung eines Kindes ist die Schule unverzüglich durch die Erziehungsberechtigten zu verständigen. Dies kann am ersten Tag auch per Telefon oder per Fax geschehen. 
Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse kann seitens der Schule ein ärztliches Attest verlangt werden. 
Aufgrund eines Beschlusses der Lehrerkonferenz unserer Schule sind die Lehrkräfte verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen eines Kindes nach Unterrichtsbeginn sofort Nachforschungen über den Verbleib anzustellen. Dies geschieht zuerst durch telefonische Nachfrage bei den Eltern bzw. bei der Arbeitsstelle der Erziehungsberechtigten.
Im Bedarfsfall werden anschließend angemessene Suchaktionen gestartet.
Teilen Sie bitte der Schule oder dem Klassenleiter Ihres Kindes Ihre eventuell geänderte Telefonnummer mit. 

Sollte Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leiden, regelmäßig oder in speziellen Notfällen auch in der Schule Medikamente benötigen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Klassenleiter in Verbindung.

Für Notfälle, Erkrankungen oder Unfälle in der Schule ist es besonders wichtig zu wissen, unter welcher Rufnummer (auch Handy-Nummer) die Erziehungsberechtigten oder Familienangehörige (Großeltern, Geschwister, Verwandte) tagsüber zu erreichen sind. 
Teilen Sie bitte dem Klassenleiter diese Notfallnummern mit!