S c h u l h a u s o r d n u n g
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Alle wollen sich in unserer Schule wohl fühlen, deshalb 
werde ich dafür auch etwas tun.

 

I.   Grundsätze

   1. Ich beurteile niemanden nach seinem Aussehen.

   2. Ich schließe niemanden aus.

   3. Ich erleichtere Neulingen an der Schule das Eingewöhnen.

   4. Ich bin gegenüber jedem höflich und freundlich.

   5. Ich mache mich über niemanden lustig.

   6. Ich gebrauche keine schlimmen Ausdrücke.

   7. Ich misshandle niemanden, weder körperlich noch mit Worten.

   8. Ich schenke einem Störenfried keine Anerkennung. Wenn er nicht
   
  
aufhört, sage ich es dem Lehrer. Das ist kein Petzen.

   9. Ich gehe sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung um und 
    
  achte auch
das Eigentum meiner Mitschüler.


II.  Hausordnung

1.    Vor dem Unterricht und in der Mittagspause

1.1. Alle Schülerinnen und Schüler halten sich in der Zeit vor 7.45 Uhr in der        
        Eingangshalle, auf dem Pausenhof oder Hartplatz (im Sommer) auf.

1.2. Bei Nachmittagsunterricht verbringen alle Schülerinnen und Schüler die  
        Wartezeit in der Pausenhalle, im Aufenthaltsraum („Glaskasten“), im Internetcafe 
        oder auf dem Pausenhof.

1.3. Während der Mittagspause darf das Schulgrundstück nur mit schriftlicher       
        Genehmigung der Eltern verlassen werden.

1.4. Dauert die Mittagspause 90 Minuten oder länger, müssen die Schüler nach 
        Hause gehen.

1.5. Schüler, die keinen Nachmittagsunterricht haben, dürfen sich nicht im 
        Schulhaus oder auf dem Schulgelände aufhalten.


2.    In den Pausen

2.1. Die Toiletten sind  im Allgemeinen vor dem Unterricht, zu Beginn der Pause        
        bzw. am Ende der Pause aufzusuchen. Wir verbringen die Pause nicht auf       
        dem WC !

2.2. Klasseneigene Spielgeräte dürfen nur im Pausenhof verwendet werden. Das       
        Spielen mit großen/harten Bällen ist nur auf dem Hartplatz erlaubt.

2.3. Das Schulgrundstück darf nicht verlassen werden!

2.4. Die Grünbereiche des Pausenhofes werden je nach Witterungslage durch die     
        Schulleitung gesperrt. 

2.5. Keine Pausenbereiche sind: Kellertreppe, Fahrradabstellplatz, Atrium!

2.6. In festgelegten Abständen hat jede Klasse eine Woche Pausendienst. Dabei         
        wird in Absprache mit dem Hausmeister von einer Kleingruppe nach der 
        Pause der Pausenhof gereinigt.

2.7. In den Freistunden halten sich die Schüler nur an den vom Klassleiter       
        zugewiesenen Orten auf.


3.   Der Sportunterricht und anderer Fachunterricht

3.1. Die Schüler betreten nur nach Erlaubnis durch den Fachlehrer die        
       
Umkleideräume, Turnhalle und Fachräume.

3.2. Für den Hallensportunterricht dürfen nur Hallenturnschuhe benutzt werden,        
       
die nicht als Straßenschuhe verwendet werden, auch keine Joggingschuhe.

3.3. Alle Schmuckgegenstände sind aus Sicherheitsgründen abzulegen. Ist dies 
        nicht
möglich, sollen sie abgeklebt werden um sich und andere nicht zu 
        verletzen.
Aus denselben Gründen müssen lange Haare zusammengebunden 
        werden.

3.4. Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen eines Schülers sind 
        der Sportlehrkraft zu melden.

3.5. Sportbefreiung eines Schülers heißt nicht Unterrichtsbefreiung!

3.6. Die Sicherheitsbestimmungen der Fachlehrer müssen beachtet werden.


4.   Ordnung im Klassenzimmer

4.1. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes verantwortlich.

4.2. Unterrichtsstörende Gegenstände können abgenommen und von den       
        Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

4.3. Trinken ist nur bei Stundenwechsel erlaubt.

4.4. Die Schüler setzen sich nicht auf Fensterbänke und beugen sich auch nicht aus  
        dem Fenster.

4.5. Die Jacken (ohne Geld und Wertgegenstände) sind außerhalb des Klassen-      
        zimmers aufzubewahren.

4.6. Die Klassenzimmer sind stets besenrein zu halten.


5.   Schulbus

5.1. An der Bushaltestelle sind die Schulranzen abzunehmen und alle Fahrschüler
       stellen sich hinter der gelben Sicherheitslinie geordnet auf.

5.2. Im Schulbus sind Essen und Trinken nicht erlaubt.

5.3. Während der Fahrt darf niemand im Bus umherlaufen, herumtoben oder
       Mitschüler provozieren.

5.4. Verschmutzungen und Beschädigungen sind dem Busfahrer sofort zu melden.

5.5. Grundschüler müssen im Bus grundsätzlich sitzen, Hauptschüler dürfen, wenn
       erforderlich, auch stehen.

5.6. Im Schulbus nehmen die älteren Schüler Rücksicht auf die jüngeren.

5.7. Den Anordnungen der Schulbus- und Schülerlotsen ist Folge zu leisten.


6.  Sonstiges

6.1. Wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist im gesamten Schulhaus das 
       Rennen untersagt. Dies gilt auch für die Pause!

6.2. Fahrräder sind nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer abzustellen und
       selbst zu sichern. 

6.3. Inliner, Rollbretter usw. müssen im Schulhaus getragen werden.

6.4. Ist eine Gruppe in der Schule ohne Aufsicht, so verständigt der Klassensprecher
       umgehend die Schulleitung.

6.5. Der Genuss von Alkohol, Nikotin und sonstigen Rauschmitteln ist streng
       verboten. Dasselbe gilt an den Schulbushaltestellen.

6.6. Für das Schulhaus in Prächting gelten die gleichen Bestimmungen.

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