Beurlaubung von Schülern

 

Schüler können laut Volksschulordnung (VSO) nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Für eine Beurlaubung ist stets ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten notwendig.
Dringende Ausnahmefälle sind persönliche Gründe wie Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel oder schwere Erkrankung eines Familienangehörigen.
Die Entscheidung über eine Beurlaubung trifft der Schulleiter.

Reise- und Urlaubstermine können als dringende Ausnahmefälle nicht anerkannt werden.