Schülerunfallversicherung

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung (GUV)

Ihr Sohn / Ihre Tochter ist auf dem Schulweg, in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen gesetzlich gegen Unfall versichert. Die Schülerunfallversicherung ist für Sie beitragsfrei.

Falls ein Unfall eintritt, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten:

  • Teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt!
    Der Arzt rechnet dann direkt mit dem Versicherungsträger (GUVV) ab.
  • Geben Sie keine Krankenversicherungskarte ab!
  • Akzeptieren Sie keine Privatrechnung, es sei denn, Sie sind bereit, die Mehrkosten selbst zu übernehmen!
  • Melden Sie den Unfall unverzüglich im Sekretariat unserer Schule!

Weiteres veranlasst der zuständige Unfallversicherungsträger:

Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV)
Ungerer Str. 71
80805 München

Unfallversicherungsschutz für Eltern

Eltern, die ehrenamtlich oder freiwillig Aufgaben für die Schule übernehmen, können versichert sein. 


Eltern engagieren sich in verschiedenen Bereichen der Schule und stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Gewählte Elternvertreter sind bei der Teilnahme an den Sitzungen und Konferenzen des Elternbeirates versichert.
    Gleiches gilt für die damit verbunden Wege.
    (Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Eltern, die lediglich an einer vom Elternbeirat einberufenen Versammlung oder an Elternsprechstunden teilnehmen, ohne selbst Mitglied in dem Beirat zu sein.)
  • Eltern, die im Auftrag der Schule als Aufsicht an Ausflügen oder Klassenfahrten teilnehmen oder den Transport der Kinder und Jugendlichen zu oder vom Ort der Veranstaltung mit eigenen Pkw organisieren, sind dabei versichert.
    (Nicht versichert ist dagegen die bloße Begleitung beziehungsweise der Transport des eigenen Kindes zu solchen Veranstaltungen)
  • Für Schulweghelfer (Elternlotsen) und Schulbusbegleiter, die im Auftrag des Schulträgers tätig werden, besteht Versicherungsschutz.
    (Nicht versichert ist dagegen die Begleitung des eigenen Kindes oder die wechselseitige Begleitung mehrerer Kinder in Eigeninitiative der Eltern.)
  • Versichert ist auch die Mithilfe bei Organisation und Durchführung von Schulfesten. Hier ist die Schule Veranstalter des Festes, die einzelnen Eltern werden "wie Beschäftigte" für die Schule tätig.
  • Gleiches gilt auch für die Mithilfe bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, Klassenzimmer ect. Hier ist die Schule "Bauherr" der Maßnahme. Auch die Mithilfe der Schüler ist versichert, wenn es sich um eine Schulveranstaltung handelt (etwa Verschönerungsmaßnahmen im Rahmen einer "Projektwoche").

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Eltern ist kostenfrei. Die Beiträge zahlt der Schulträger.